Parete
by AllgäuerArt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzung von Parete · Stand Oktober 2026

§ 1 Geltung und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Parete zwischen Benedikt Sigg, AllgäuerArt, Schwanenweg 10, 88239 Wangen im Allgäu (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. Parete richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (zum Beispiel Betreiber von Kletteranlagen, Prüfer und Routenbauer), nicht an Verbraucher.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Leistung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Parete als Webanwendung zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Funktionsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und den freigeschalteten Modulen laut Angebot oder Bestellung.

(2) Der Anbieter entwickelt Parete laufend weiter. Er darf Funktionen anpassen, ergänzen oder ersetzen, solange der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

(3) Zur Leistung gehört der Speicherplatz für die Daten des Kunden im Rahmen des vereinbarten Tarifs und die Wartung der Anwendung. Eine Anpassung der Software an individuelle Wünsche des Kunden ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet. Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nichts anderes ausweisen.

(2) Teil des Vertrags ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Der Kunde nimmt sie nach der Freischaltung in Parete an (Verwaltung → Auftragsverarbeitung) oder vereinbart sie als Anlage zum Vertrag.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug ist oder erheblich gegen diese Bedingungen verstößt.

(3) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage exportieren. Danach löscht der Anbieter die Daten nach den Regelungen des AVV. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende zu sichern (siehe § 6 Abs. 3).

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des Angebots oder der Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Das Entgelt für ein Vertragsjahr ist im Voraus fällig und wird gegen Rechnung per E-Mail bezahlt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Entfällt diese Eigenschaft, weist der Anbieter die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich aus.

(3) Der Anbieter darf die Preise zum Beginn der nächsten Vertragsverlängerung ändern. Er teilt das mindestens zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit in Textform mit. Der Kunde kann dann bis zum Ende der Laufzeit kündigen; ohne Kündigung gilt der neue Preis.

(4) Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang sperren, nachdem er den Kunden in Textform gemahnt und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten und die seiner Nutzer geheim und verwaltet seine Nutzer selbst (Anlegen, Rechte, Sperren ausscheidender Personen). Er haftet für Handlungen seiner Nutzer wie für eigene.

(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in Parete einstellt oder öffentlich zugänglich macht. Er stellt sicher, dass sie rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Für die öffentlichen Seiten seiner Anlage hinterlegt er Impressum und Datenschutzerklärung (Design → Besucheransicht).

(3) Der Kunde sichert seine Daten eigenverantwortlich und regelmäßig, zum Beispiel über die Exportfunktionen, insbesondere vor Vertragsende und vor umfangreichen Änderungen.

(4) Der Kunde unterlässt Handlungen, die den Betrieb von Parete oder die Daten anderer Kunden gefährden, etwa Überlastung, Umgehung von Schutzmaßnahmen oder automatisiertes Auslesen in unverhältnismäßigem Umfang.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Parete, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zeiten der Wartung, höherer Gewalt und Störungen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (insbesondere bei Hosting- und Netzbetreibern), zählen nicht als Ausfall.

(2) Geplante Wartungen mit Einschränkungen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig in Parete an.

(3) Support leistet der Anbieter per E-Mail an kontakt@allgaeuerart.eu zu üblichen Geschäftszeiten. Eine feste Reaktionszeit ist nicht zugesagt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 8 Nutzungsrechte und Inhalte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Parete bestimmungsgemäß für den eigenen Betrieb zu nutzen. Ein Zugriff auf den Quellcode besteht nicht.

(2) Die Rechte an den Inhalten des Kunden verbleiben beim Kunden. Der Anbieter darf sie nur zur Erbringung der Leistung nach diesem Vertrag und dem AVV verarbeiten.

(3) Vom Anbieter bereitgestellte Vorlagen (zum Beispiel für Berichte, Formulare und Etiketten) darf der Kunde für den eigenen Betrieb nutzen und anpassen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs ist nicht gestattet.

§ 9 Besondere Hinweise zu Prüf- und Verwaltungsfunktionen

(1) Parete unterstützt die Dokumentation von Inspektionen, Prüfungen, Aufgaben und Bauteilen sowie die Erstellung von Berichten. Parete ersetzt weder die Prüfung durch eine befähigte Person noch die Verantwortung des Betreibers einer Anlage für deren Sicherheit. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der erfassten Prüfergebnisse und Berichte liegt beim Kunden.

(2) Die Funktionen für Angebote, Rechnungen, Buchhaltung und Auswertungen (zum Beispiel Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sind Arbeitshilfen. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Der Kunde prüft die Ergebnisse und verantwortet die Einhaltung seiner steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten.

(3) Hinweise, Erinnerungen und Berechnungen (zum Beispiel Fälligkeiten) sind Hilfen. Der Kunde bleibt für das Einhalten von Fristen verantwortlich.

§ 10 Mängel

(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung in Textform. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte, soweit diese Bedingungen nichts anderes regeln.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 3) nicht vermeidbar gewesen wäre, und beschränkt auf den Aufwand zur Wiederherstellung.

(4) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO und zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Zwecke dieses Vertrags. Das gilt auch nach Vertragsende, solange die Informationen nicht allgemein bekannt sind.

§ 13 Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 14 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung zur nächsten Vertragsverlängerung ändern, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist (zum Beispiel wegen geänderter Rechtslage oder Funktionen). Er teilt die geänderte Fassung mindestens zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Ende der Laufzeit kündigen; ohne Kündigung gilt die neue Fassung ab der Verlängerung. Änderungen, die das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschieben, bedürfen der Zustimmung des Kunden.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.

(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.